Weil sie mit Gewalttätigkeit und antisemitischen Parolen rechnet, hat die Berliner Polizei eine für Samstag geplante Demonstration verboten. Das Oberverwaltungsgericht will noch am Freitagabend über eine Beschwerde entscheiden.
Auf neun Seiten legten die Verwaltungsrichter dar, warum sie den Verbotsbescheid für nicht angreifbar halten. Die Polizei hatte ihre Entscheidung demnach auf konkrete ErfahrungenDass der Veranstalter diese gar nicht organisiert hatte, ließ das Gericht nicht gelten. Denn der Aufruf richte sich an denselben Personenkreis, der in der Vergangenheit durch strafbares Verhalten aufgefallen sei.
sprach. „Es ist inakzeptabel, dass die Berliner Polizei immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen verbietet, bei denen Menschen an die Vertreibung ihrer palästinensischen Vorfahren vor 75 Jahren erinnern oder gegen Besatzung und Diskriminierung in der Gegenwart protestieren möchten“, teilte der stellvertretende Landesvorsitzende Ruben Lehnert mit.Die verbotene Versammlung mit dem Titel „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75.
Der Begriff „Nakba“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Katastrophe“. Er erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.Für die Demonstration am Sonnabend sah die Polizeivon antisemitischen und volksverhetzenden Äußerungen, Gewaltverherrlichung, Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten.
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