Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das hat auch indirekte Auswirkungen auf Bayern, das an der Software festhalten will.
Immer mehr Bundesländer setzen bei der Verbrecherjagd auf eine Art Polizei-Suchmaschine, die riesige Datenbestände in Sekundenschnelle durchforstet. Die Polizeigesetze in Hessen und Hamburg, in denen entsprechende Regelungen bereits enthalten sind, verstoßen in ihrer jetzigen Form allerdings gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag.
In Hamburg wird die Analyse-Software noch nicht in der Praxis genutzt, die entsprechenden Vorschriften wurden demnach für nichtig erklärt.Indirekt hat das Urteil auch Auswirkungen auf andere Bundesländer. Nordrhein-Westfalen etwa hat bereits ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen ebenfalls die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen.
Ab wann VeRA eingesetzt werden soll, steht noch nicht fest. Laut Herrmann ist aber schon jetzt klar, dass die neue Analysesoftware "nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet" eingesetzt werden soll. "Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server ist damit ausgeschlossen", so der Minister.
Argentina Últimas Noticias, Argentina Titulares
Similar News:También puedes leer noticias similares a ésta que hemos recopilado de otras fuentes de noticias.
Bayern: Die Frau, die „Reichsbürger“ sabotiertEigentlich führt Sabine Dobler ein beschauliches Leben mit gutem Job, Mann, Kindern und Katze. In ihrer Freizeit aber infiltriert sie Chats von 'Reichsbürgern' – und arbeitet mit dem Staatsschutz zusammen. Reporter pawehner hat sie getroffen. SZPlus
Leer más »
Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei PolizeiDie Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Leer más »
Verfassungswidrig: Hamburger Polizei darf Analyse-Software nicht nutzen wie geplantImmer mehr Länder setzen bei der Jagd auf potenzielle Straftäter auf eine Art Polizei-Suchmaschine, die riesige Datenbestände in Sekundenschnelle
Leer más »
Bundesverfassungsgericht: Strenge Vorgaben bei Polizei-Datenanalyse per SoftwareImmer mehr Länder setzen bei der Jagd auf potenzielle Straftäter auf eine Art Polizei-Suchmaschine, die riesige Datenbestände in Sekundenschnelle durchforstet. Kritiker schlagen nicht zu Unrecht Alarm.
Leer más »
Einzelkritik zum Spiel gegen Chelsea: Dreimal die 1, einmal die 4 für die BVB-Stars!Der BVB eilt im Achtelfinal-Hinspiel gegen Milliarden-Klub Chelsea zum nächsten Sieg – 1:0. Die BILD-Einzelkritik zum Dortmunder Sieg gegen die Londoner.
Leer más »