Plötzlich ging es ganz schnell: Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Streit gegen Verfassungsschutz : OVG weist alle rund 470 Beweisanträge der AfD abPlötzlich ging es ganz schnell: Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar.
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