Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW- Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz , sitzt der Vorsitzende Richter am OVG Gerald Buck im Oberverwaltungsgericht .
Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei sei antisemitisch. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar.
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