.SawsanChebli hatte gegen den Beitrag eines Facebook-Nutzers geklagt. Die Richterin fand ihn jedoch „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst.
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Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“ beleidigt worden. Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei. Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“, führte die Richterin aus. Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe.
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