Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich hat der Senat nachgegeben. In der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts einigten sich der Berufsschullehrer und die Senatsschulverwaltung am Montag nach längeren Diskussionen und Feilschem auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht.
Berlin - Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung „aus betrieblichen Gründen“ und erhält 50 000 Euro Abfindung. Die Senatsschulverwaltung erklärt, „dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrecht erhalten werden“.
Weil es inzwischen eine neue Schulsenatorin in Berlin gibt, hat die Senatsschulverwaltung vier Wochen Zeit für einen möglichen Widerruf des Vergleichs. Der angestellte Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ abgebildet war. Es folgte ein Tweet des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder , der eine Ausweitung des Impfens ankündigte mit der Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“.
Das Land Berlin kündigte dem Lehrer, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte. In der ersten Instanz bestätigte das Arbeitsgericht im September 2022 die Kündigung. Dagegen klagte der Lehrer. Er und sein Anwalt argumentierten, er habe die Äußerung Söders kritisieren und mit der Nazi-Polemik vergleichen wollen. Das sei durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
Argentina Últimas Noticias, Argentina Titulares
Similar News:También puedes leer noticias similares a ésta que hemos recopilado de otras fuentes de noticias.
Lehrer-Kündigung wegen Nazi-VergleichIm Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich hat der Senat nachgegeben. In der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts einigten sich der Berufsschullehrer und die Senatsschulverwaltung am Montag nach längeren Diskussionen und Feilschem auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht. Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung „aus betrieblichen Gründen“ und erhält 50 000 Euro Abfindung. Die Senatsschulverwaltung erklärt, „dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrecht erhalten werden“.
Leer más »
Lehrer-Kündigung wegen Nazi-Anspielung - Senatsverwaltung stimmt Vergleich zu
Leer más »
Nach Nazi-Vergleich: Land Berlin und Lehrer einigen sich auf Kündigung gegen AbfindungEin Lehrer hatte in einem Video die Corona-Impfkampagne mit dem Holocaust verglichen. Jetzt hat sich der Senat mit ihm vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich geeinigt.
Leer más »
Lehrer-Kündigung wegen Nazi-AnspielungIn welcher Form darf ein Lehrer die Corona-Politik und Äußerungen von Politikern kritisieren? Und wie weit darf er dabei mit Vergleichen zu Nazi-Verbrechen gehen, wenn er noch Lehrer bleiben will? Ein Gericht regte statt eines Urteils einen Vergleich an.
Leer más »
Impfung mit Holocaust verglichen: Berliner Lehrer bekommt 50.000 Euro Abfindung nach KündigungDer 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung „aus betrieblichen Gründen“ und erhält 50.000 Euro Abfindung. Er hatte die Corona-Politik der Regierung mit dem Terror des NS-Regimes verglichen.
Leer más »