Die Polizei hat verhindert, dass vor dem Landgericht Braunschweig ein justizkritischer Film gezeigt wird. Filmemacher und Anmelder wollen klagen.
HAMBURG taz | In Braunschweig hat die Polizei am Donnerstag die Open-Air-Vorführung eines justizkritischen Films nach wenigen Minuten abgebrochen. Der besondere Charme dabei: Die Aufführung fand vor dem Landgericht statt, aus dem der Film mit heimlich gemachten Tonaufnahmen berichtet.
Gegenstand des Films sind zwei Prozesse: Bei dem einen zu einer Abseilaktion über der A39 bei Wolfsburg wurde den Aktivisten Nötigung vorgeworfen. Bei dem anderen war der Teilnehmer einer Fahrraddemo vom Wolfsburger Polizeichef aus dem Auto heraus angesprochen worden, worauf der Radler „Ach, fahr weiter Alter“ gesagt haben soll. Damit handelte er sich eine Anzeige wegen Beleidigung ein.
Bergstedt versteht seine Filme, den aktuellen und den Vorgänger „Unter Paragraphen“, als Lehrfilme, die auch zeigten, wie man sich vor Gericht wehren könne. Der erste Film werde bei Trainings zur Selbstverteidigung vor Gericht gezeigt. Vier Stunden festgehalten, fotografiert und vermessen Bergstedt wehrt sich gegen die Darstellung der Polizei, er und der Anmelder seien „aufgrund versammlungsrechtlicher Verstöße und weiterer Straftaten“ aus der Versammlung ausgeschlossen und „weiteren strafprozessualen Maßnahmen“ unterzogen worden. „Versammlungsrechtliche Verstöße wurden vor Ort nicht formuliert“, behauptet er.
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