Fluggastdaten d\u00fcrfen einem Urteil zufolge nicht ohne konkreten Anhaltspunkt mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden. Die Total\u00fcberwachung s\u00e4mtlicher Fl\u00fcge auf einer bestimmten Route ist nicht zul\u00e4ssig.
Fluggastdaten dürfen einem Urteil zufolge nicht ohne konkreten Anhaltspunkt mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht im hessischen Wiesbaden nach Angaben vom Donnerstag. Die Totalüberwachung sämtlicher Flüge einer bestimmten Route ist nach Ansicht des Gerichts daher nur gerechtfertigt, wenn es auf der Strecke einen Verdacht auf terroristische Bedrohungen gibt.
Mit der Entscheidung gab das Gericht Klägern Recht, die auf innereuropäischen Flügen sowie Flügen von der Europäischen Union aus in Drittstaaten und zurück unterwegs waren. In diesem Zusammenhang glich das Bundeskriminalamt laut Gericht die Daten der Kläger mit polizeilichen Datenbanken ab. Einen Treffer gab es nicht. Gegen das Vorgehen wehrten sich die Kläger.
Eine solche Bedrohung habe die Beklagte im konkreten Fall aber nicht nachweisen können. Auch hinsichtlich des Flugs in einen Nicht-EU-Staat liege keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sämtlicher Fluggäste durch das BKA vor. Diese sei nicht allein durch die Bekämpfung gewöhnlicher Kriminalität gerechtfertigt.
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