Die Neonazisekte verbreitete rassistisches und antisemitisches Gedankengut. Trotzdem war sie seit 1957 ein eingetragener Verein.
Faeser beschrieb die Vereinigung als „sektenartig, zutiefst rassistisch und antisemitisch“. Sie habe versucht, Kinder und Jugendliche zu Verfassungsfeinden zu erziehen, und gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung in besonderem Maße. Sie wurde vom Innenministerium per Verfügung nach § 3 des Vereinsgesetzes verboten.Erst vergangene Woche hatte die Ministerin eine andere rechtsextreme Gruppe,.
Laut Innenministerium gehörten der Gruppe etwa 150 Mitglieder an. Diese mussten ihre „nordische Abstammung“ nachweisen. Wenn Mitglieder der Vereinigung heirateten, mussten sie „gleichgeartete“ Gatten wählen, um „gleichgeartete Kinder“ zu gewährleisten. Die germanische „Rasse“ sei anderen Menschen überlegen und müsse sich gegenüber diesen durchsetzen. Dabei sei auch vor Gewalt nicht zurückzuschrecken.
So wird in einem „Sittengesetz“ der Gruppe „Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben“ gefordert. Nicht nur die Ideologie der Rassenlehre, sondern auch die Symbolik und Narrative würden Parallelen zum Nationalsozialismus aufweisen, so das Innenministerium.
An germanischen Feiertagen wurden Feste mit hunderten Anhängern veranstaltet, die dort teilweise mit ihren Familien teilnahmen. 1951 gegründet, war die Gruppe seit 1957 ein eingetragener Verein. „Es ist nicht zu glauben, dass der Verein so lange als im Vereinsrecht eingetragene Organisation existieren konnte“, sagte Constantin Ganß vom Jungen Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft dem Tagesspiegel. Auch bei anderen Organisationen wünscht sich Ganß konsequenteres Durchgreifen: bei der Neonazigruppe „Brigade 8“ oder dem rechtsextremen Portal „PI News“ etwa.
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