Gerade bei der ersten Wohnungsbesichtigung sind sich angehende Mieter vielleicht unsicher, wie sie sich vorbereiten können. Diese Tipps können helfen.
Vor jedem Umzug in eine neue Mietwohnung steht eine Besichtigung an. Aber was oder wen sollte ein Interessent bei diesem Termin am besten mitbringen, damit es mit dem neuen Mietverhältnis auch klappt? Zwei Experten geben Tipps.„Auch wenn es antiquiert erscheint, der erste Eindruck ist bei der Mieterauswahl mit entscheidend“, sagt Lothar Blaschke, Vorsitzender des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer .
Oft fallen einer Begleitung andere Dinge auf als einem selbst: Ist die Wohnung laut? Gibt es offensichtliche Mängel? Dabei wichtig: Die Begleitung sollte selbst jemand sein, der sich auch vorteilhaft gegenüber dem potenziellen Vermieter zeigt, so Hartmann.„Es ist immer von Vorteil, dem Vermieter erforderliche Unterlagen zusätzlich zur E-Mail in Papierform zu übergeben“, sagt Blaschke. Auch ein persönliches Anschreiben könne hilfreich sein.
Einen Anspruch auf all diese Unterlagen haben Wohnungsgeber zwar nicht. „Allerdings werden solche Unterlagen in den allermeisten Fällen verlangt“, sagt Jutta Hartmann. Sie empfiehlt, mindestens die Schufa, einen Einkommensnachweis und eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung dabeizuhaben. „Sonst hat man vor allem in den nachgefragten Gebieten kaum eine Chance gegenüber den Mitbewerbern.
Manchmal bereiten auch Vermieter ihrerseits Fragebögen für die Besichtigungen vor. Hier müsse man aber nicht immer die Wahrheit sagen, betont Hartmann. Das sei nur bei den Fragen notwendig, die etwas mit dem Mietverhältnis zu tun haben. Auskünfte zum Einkommen muss man zum Beispiel wahrheitsgemäß beantworten, ob man Mitglied in einem Mieterverein ist aber nicht.
Beachtet man diese Regeln, sind Fotos aus zwei Gründen von Vorteil: Erstens kann man die Wohnung so besser im Kopf behalten, wenn man sich mehrere Wohnungen anschaut. Und zweitens kann man so gleich den Zustand der Wohnung dokumentieren. „Man hält so den Renovierungsgrad und die schon beim Einzug vorhandenen erkennbaren Schäden fest“, sagt Blaschke.
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