Die Pläne des Bundesgesundheitsministers zur Krankenhausreform könnten besonders Menschen auf dem Land hart treffen. Viele fürchten eine zweitklassige Versorgung abseits der Städte. Das Beispiel im Landkreis Weilheim-Schongau zeigt mögliche Folgen.
Rund 10 Millionen Euro Defizit haben die beiden kommunalen Krankenhäuser in Weilheim und Schongau im vergangenen Jahr gemacht. Eine Belastung, die für den Kreishaushalt auf Dauer nicht zu schultern sei, heißt es von Landrätin Andrea Jochner-Weiß . Zu alledem schweben auch noch die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach über den beiden Kliniken. Ein "weiter so, wie bisher" wäre dann undenkbar.
Über 67,2 Prozent der Wahlberechtigten hatten mit Ja gestimmt – und damit ein deutliches Votum für den Erhalt der Krankenhäuser abgegeben. 24 Monate ist der Bürgerwille bindend und in diesem Zeitraum müssen sämtliche Planungen für eine Zentralklinik ruhen. Doch jetzt stellen die Krankenhausreformpläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach alles in Frage.
Schon allein für den Standort Weilheim einen Level-2-Status zu erreichen, sei nicht einfach, heißt es von der Klinikleitung. Der Anforderungskatalog sei umfassend und personalintensiv, erklärt Lippmann. Auf den Intensivstationen eines solchen Hauses sind jeweils zehn High- und zehn Low-Care-Betten vorgeschrieben. Zudem braucht es drei internistische, chefarztgeführte Abteilungen und eine Notaufnahme der Stufe 2.
Stefan Konrad, einer der Sprecher der Initiative, warnt vor einem medizinischen Kahlschlag. Würde das Krankenhaus Schongau auf Level 1 abgestuft, sei die Klinik nicht mehr als eine Kurzzeitpflege - keine Notaufnahme, keine internistische, chirurgische Fachabteilung, keine Geburtenstation. Zudem sei das Haus nur tagsüber besetzt und ein Arzt für Notfalleinsätze würde fehlen.
Darin sieht Dr. Imanuel Neuwirth ein Problem. Der Orthopäde und Unfallchirurg aus Schongau fährt neben seinem eigentlichen Job in seiner Praxis, in der Freizeit als Notarzt zu Einätzen. War bisher von Montag bis Freitag tagsüber ein Notarzt aus dem Krankenhaus Schongau zuständig, müsse er dann nur zu Randzeiten ausrücken. Doch bei einer Abstufung würde der Standort seinen Notarzt verlieren und niedergelassene Ärzte, wie er, müssten einspringen.
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