Warnstreik am Flughafen BER: Diese Rechte haben Reisende

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Am Flughafen BER geht am Mittwoch nichts – wegen eines Warnstreiks sollen alle Passagierflüge ausfallen. Was bedeutet das für Betroffene? Ein Reiserechtsanwalt gibt Tipps.

„Entscheidend ist, wer da streikt“, sagt Degott. Laut Gewerkschaft Verdi sind die Bodenverkehrsdienste, die Flughafengesellschaft und die Luftsicherheit zum Warnaufgerufen. Die Frage sei, sagt Degott, ob man die Dienste dem Flugbetrieb der Airline zurechnen kann. „Wenn das so wäre, dann kämen Ausgleichsansprüche in Betracht.“

Und wie sieht es in diesem Fall aus? Beim Bodenpersonal, das unter anderem fürs Einchecken der Passagiere zuständig ist, könne man Ansprüche durchaus ableiten, sagt Degott.

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