Unfall beim Anfahren: Vor Auto schlafende Betrunkene überrollt - wer haftet?
Sich einfach ins Auto setzen und losfahren? Das tut man besser nicht. Es muss Gewissheit geben, dass niemand gefährdet wird und der Weg frei ist. Dazu muss man im Zweifel auch einen Gang ums Fahrzeug machen. Wer das nicht tut, muss mit einer Mithaftung nach einem Unfall rechnen. Das gilt auch dann, wenn jemand betrunken direkt vor dem Fahrzeug eingeschlafen ist.
In dem Fall ginge es um zwei Frauen, die Gäste auf einer Party waren. Eine von ihnen verließ das Fest gegen vier Uhr morgens und stieg in ihr Auto auf dem Grundstück. Als sie losfuhr, rollte sie über die andere Frau. Die fast 17-Jährige hatte mit über zwei Promille Alkoholgehalt im Blut vor dem Wagen geschlafen.
Die Autofahrerin hatte das nicht bemerkt. Sie war von hinten an das Auto gelangt, um einzusteigen. Die Betrunkene wurde dabei erheblich verletzt und klagte auf mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld. Eine Vorinstanz sah die Hauptschuld allerdings bei der Verletzten. Die Autofahrerin sollte nur mit einem Viertel haften - wegen der allgemeinen Betriebsgefahr des Autos. So wurde ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zugesprochen. Dagegen ging die Klägerin vor.Mit Erfolg, denn das OLG nahm die Autofahrerin mehr in die Verantwortung als die Vorinstanz. Sie musste hälftig mithaften.
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