Von drei Jahren auf sechs Monate: Schufa verkürzt Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen

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Von drei Jahren auf sechs Monate: Schufa verkürzt Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen
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Von drei Jahren auf sechs Monate: Schufa verkürzt Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen Tagesspiegel

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Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin am Dienstag in Karlsruhe mit. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Mitte März hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen. Die EuGH-Richter sind daran nicht gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft.

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