Der Verfassungsschutz darf Bayern-AfD weiter beobachten. Zumindest vorerst. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei ab. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern"lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen", teilte das Gericht mit."Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien.
Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet. Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes hatte damals aber bereits betont:"Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist." Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle nur denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.
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Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachtenDas bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab.
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