Verfassungsgericht kippt Aufstockung der Parteienfinanzierung

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Verfassungsgericht kippt Aufstockung der Parteienfinanzierung, die die große Koalition 2018 beschlossen hat.

. Die Richter in Karlsruhe geben damit einer Klage teilweise statt, die FDP, Grüne und Linke zusammen eingereicht haben.

Union und Sozialdemokraten argumentierten damals, dass mehr Geld für die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen nötig sei, etwa weil die Parteien im Netz"Fake News" entgegentreten oder Attacken von Hackern abwenden müssten. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt, warum die Aufstockung in dieser Höhe erforderlich sei, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, ob also die Parteien etwas zurückzahlen müssen, ist noch unklar.

Für jenes Geld, das die Parteien vom Staat erhalten gibt es gleich zwei Obergrenzen. Die absolute Obergrenze - um diese ging es jetzt im Urteil des Bundesverfassungsgerichts - legt die Höchstsumme fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hinzu kommt eine relative Obergrenze: Der staatliche Anteil darf nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften.

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