Das Urteil im Fall von Jérôme Boateng, dem Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen wird, ist aufgehoben worden
© Marcel Paschertz/Shutterstock.comBoatengs Revision vor dem Obersten Landesgericht von Bayern ist erfolgreich gewesen. Das Urteil wegen Körperverletzung und Beleidigung, das im November 2022 gegenüber dem ehemaligen Fußball-Nationalspieler ausgesprochen wurde, ist somit aufgehoben. In einer Pressemitteilung des Landesgerichts wird diese Entscheidung damit begründet, dass "ein von ihm [Boateng, Anm. d. Red.
Boatengs Anwalt hatte zuvor immer wieder betont, dass der zuständige Richter nicht mit der notwendigen Neutralität an den Fall herangetreten sei.
Sollte sich diese Beurteilung bei der Neubewertung zu Boatengs Ungunsten ändern, so wäre die vermeintliche Tat "dann als gefährliche Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden". Boateng war am 2. November 2022 "wegen zwei Fällen der Körperverletzung und derzum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.
Mit einem Abschluss des Rechtsstreits, der sich schon seit 2021 zieht, ist nicht in absehbarer Zeit zu rechnen, denn: "Nachdem der Senat auch die Feststellungen aufgehoben hat, wird die zuständige Kammer eine neue Beweisaufnahme durchführen." Der Fall wird also noch einmal komplett von vorne aufgerollt.
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