Wenn plötzlich ein Ast auf ein neben dem Grundstück geparktes Auto fällt - wer ist dann haftbar, der Gartenbesitzer oder der Autofahrer? Ein Gerichtsurteil gibt Aufschluss.
Eine ganz alltägliche Situation: Jemand parkt sein Auto am Straßenrand neben einem Privatgrundstück.
Der Fall: Der Autobesitzer hatte sein Auto am Straßenrand geparkt, neben einem privaten Grundstück, auf dem ein Baum stand. Plötzlich brach ein großer Ast von diesem Baum ab und fiel auf das Auto. Der Besitzer des Autos verlangte Schadenersatz, der Besitzer des Grundstücks weigerte sich zu zahlen. Es sei zwar ein Fehler des Baumeigentümers, den Baum nicht regelmäßig zu überprüfen, was als Verletzung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung angesehen wurde. Dennoch konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden vermieden worden wäre, wenn regelmäßige Bauminspektionen durchgeführt worden wären.
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