Trotz rechtlicher Hürden: Berliner Staatsanwaltschaft hat Gesichtserkennungssoftware bereits für Ermittlungen genutzt

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Trotz rechtlicher Hürden: Berliner Staatsanwaltschaft hat Gesichtserkennungssoftware bereits für Ermittlungen genutzt
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Nach dem Fahndungserfolg zur RAF hatten Polizeigewerkschaften kritisiert, dass moderne Software zur Gesichtserkennung kaum genutzt werden dürfe. Tatsächlich werden Systeme eingesetzt – aber selten.

Gesichtserkennungssoftware, die zuletzt durch die Suche nach der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ins Gespräch kam, ist von der Berliner Staatsanwaltschaft trotz rechtlicher Hürden bereits bei konkreten Ermittlungen eingesetzt worden. Methoden zur automatischen Gesichtserkennung seien in zwei großen Ermittlungsverfahren zu „grenzüberschreitender Bandenkriminalität“ genutzt worden, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine AfD-Anfrage.

Es habe sich „um ein System von fest installierten sowie mobil auf Kraftfahrzeugen betriebenen Kameras“ gehandelt, hieß es weiter. Mit den Kameras seien Fotos von Personen und Autos erstellt und abgeglichen worden. Sowohl Technik als auch Personal, also Polizisten, seien „in Amtshilfe“ zur Verfügung gestellt worden. Sie stammten also nicht aus Berlin, sondern aus einem anderen Bundesland, vielleicht ging es auch um die Zusammenarbeit mit einem Nachbarstaat.

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