Thomas Tuchel: Gericht lehnt Antrag ab – kein Unterlassungsanspruch

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Kein Unterlassungsanspruch - Tuchel-Antrag von Gericht abgelehnt! sportbild

Jetzt hat das Landgericht Tuchels Antrag abgelehnt. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage.

Grund für die Entscheidung: Da die Äußerungen nur im privaten Austausch zwischen den beiden Parteien getätigt wurden, bestehe kein Unterlassungsanspruch.Da bei einem Mediziner, dem die Mail auch zugestellt worden war, eine ärztliche Schweigepflicht bestehe, gelte dieser nicht als Öffentlichkeit.

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