Der Spielplatz am Friedberger Schloss war mal recht beschaulich. Dann wurde er von der Stadt groß ausgebaut. Seitdem klagen die Anwohner über Lärm. Das Augsburger Verwaltungsgericht konnte die Anwohner gut verstehen - entschied aber doch gegen sie.
Der Spielplatz auf dem Hügel am Friedberger Schloss sah im Jahr 2018 noch so aus: einige kleine Spielgeräte, darauf ein paar Kinder - und links und rechts davon vier Wohnhäuser. 2019 wurde der Spielplatz von der Stadt saniert. Und wie. Ein echtes Kinderparadies ist entstanden: eine lange Tunnelrutsche, Kletterparcours, Schaukeln, Sandkästen.
Aus der ganzen Region kommen begeisterte Familien – und nachts die Jugendlichen, beklagen die Anwohner. Es sei an Grundstücke gepinkelt worden, volle Windeln seien in Gärten gelandet. Manche Anwohner sagen, sie trügen im Haus Ohrenstöpsel. Sogar Bayerns Bürgerbeauftragter wurde eingeschaltet. Doch der Streit zwischen den Anwohnern und Friedbergs Bürgermeister Roland Eichmann eskalierte - und landete schließlich vor Gericht.
"Wir können die Kläger gut verstehen - aber es handelt es sich um einen üblichen Spielplatz. Er ist noch im Rahmen dessen, was in einem Wohngebiet zulässig ist", entschied nun das Augsburger Verwaltungsgericht. "Eine einvernehmliche Einigung wäre schön gewesen", betonte die Vorsitzende Richterin, was jedoch am Widerstand der Stadtspitze scheiterte.
Der neu gestaltete Spielplatz war zunächst von der Stadt als Schwarzbau errichtet worden. Gegen die nachträgliche Baugenehmigung hatten die Anwohner geklagt. Ihrer Ansicht nach handelt es sich aufgrund des Ausmaßes und der Spielmöglichkeiten – vor allem einer großen Tunnelrutsche – inzwischen nicht mehr um einen herkömmlichen Spielplatz, sondern. Als solcher wurde der Spielplatz bis zur Gerichtsverhandlung auch auf der Homepage der Stadt bezeichnet.
Das Gericht betonte, dass Kinderlärm hinzunehmen sei und von Anwohnern akzeptiert werden müsse. Das habe der Gesetzgeber und die Rechtsprechung so klar festgelegt. Nur in Ausnahmefällen – wie etwa dem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot – könne man davon abweichen. Doch eine solche Ausnahme liegt aus Sicht des Gerichts im Fall des Friedberger Spielplatzes nicht vor.
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