Stellungnahme der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zur Diskussion um „Entlassungsgutachten“ über mutmaßlichen Täter von Brokstedt
Der Norddeutsche Rundfunk thematisiert in einem Bericht vom 9. Februar 2023, dass es in Bezug auf die Entlassung von Ibrahim A. aus der Untersuchungshaft kein psychiatrisches Gutachten gab. Hierzu erklärt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erneut: Für ein solches Gutachten gab es keine Grundlage. Nach Aufhebung des Haftbefehls war Ibrahim A. sofort und ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Ibrahim A. war während seiner rund einjährigen Untersuchungshaft in psychiatrischer Behandlung. Auch wenn die Gesundheitsdaten aus der Patientenakte des Gefangenen – auch gegenüber den Justizbehörden – grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, sind Ärztinnen und Ärzte nach § 26 des Hamburgischen Justizvollzugsdatenschutzgeset
Vor diesem Hintergrund bestanden für die Hamburger Justizbehörden ungeachtet seiner laufenden psychiatrischen Behandlung weder ein Anlass, noch eine rechtliche Handhabe, zur Gefahrenabwehr eine vorübergehende Unterbringung von Ibrahim A. in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten zu veranlassen.
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