Es ist noch offen, ob und wenn ja wie eine Enteignung großer Wohnungskonzerne rechtssicher umgesetzt werden kann. In der Expertenkommission ist man sich uneins.
Allerdings werde in der Kommission kontrovers diskutiert, ob die Landesverfassung einem solchen Ansinnen womöglich entgegenstehe. Denn im Unterschied zum Grundgesetz gebe es in der Landesverfassung keinen Passus zur Vergesellschaftung. „Der Austausch der Argumente wurde noch nicht abgeschlossen“, heißt es dazu im Zwischenbericht.
Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler:innen für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter:innen ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung derMehr zum Thema bei Tagesspiegel Plus:
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