Die Zahl der psychisch kranken Straftäter im Maßregelvollzug hat sich in Bayern in den vergangenen zehn Jahren deutlich erhöht.
Blick auf ein Außengelände vom Krankenhaus-Maßregelvollzug für als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank eingestufte Straftäter auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik. Zum Stichtag 23. Januar 2023 waren dort nach Angaben des Sozialministeriums 3.021 Personen untergebracht. Zum Vergleich: Ende 2013 waren es nur 2.596 Personen.
Denn die aktuelle Zahl der untergebrachten Patienten übersteigt die der eigentlichen Plätze, der sogenannten "Bauplanbetten", von 2.338 deutlich. Diese bilde allerdings "bei Altbauten mit großen Räumen nicht zuverlässig die Zahl der aufstellbaren und damit belegbaren Betten ab", wie eine Ministeriumssprecherin betonte.
Man könne die Zahl der Betten darum nicht einfach mit den Patientenzahlen vergleichen. In den kommenden Jahren sollten darüber hinaus 200 zusätzliche dieser Plätze geschaffen werden. In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, wenn ein Gericht diese als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil im Gefängnis abgesessen, dann folgt die Maßregel. Dort wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss - oder schon nach der Halbzeit der Strafe auf freien Fuß kommen kann.
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