Städte und Kommunen schlagen Alarm wegen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem 2026.
Die Kommunen können nach eigenen Angaben den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung fürSchulkinder ab 2026 nicht überall erfüllen.
Nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird er sich nicht überall rechtzeitig erfüllen lassen. Hauptgeschäftsführer Landsberg sagte im Deutschlandfunk, das liege ganz sicher nicht am guten Willen. Aber es fehlten Fachkräfte und Grundstücke, sowie teilweise das Geld. Zudem sei man, als der Rechtsanspruch geplant worden sei, von anderen Zahlen ausgegangen.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, hatte dafür geworben, einigen Ländern einen flexibleren Einstieg in die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen, damit die Kommunen auch die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen zu schaffen. Dem"Tagesspiegel" sagte die CDU-Politikerin,.
Das Ganztagsförderungsgesetz sieht ab 2026 eine schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen vor. Zunächst sollen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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