Celle - Für besonders knappen behindertengerechten Wohnraum muss das Jobcenter einem Gerichtsentscheid zufolge die Mietkosten in speziellen Fällen auch
Für besonders knappen behindertengerechten Wohnraum muss das Jobcenter einem Gerichtsentscheid zufolge die Mietkosten in speziellen Fällen auch dann übernehmen, wenn diese oberhalb der vorgesehenen sogenannten Angemessenheitsgrenze liegen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie das Gericht am Montag in Celle bekannt gab.
Die Übernahme der Mietkosten für eine neue barrierefreie Wohnung in Höhe von rund 1425 Euro hatte das Jobcenter Bremen zunächst mit Verweis auf die vorgesehene Höchstgrenze von 1353 Euro abgelehnt.entschied nun aber, das Jobcenter ist trotz der Grenze zu der Zahlung der höheren Summe verpflichtet. Aus Sicht des Senats sind die höheren Kosten wegen der besonderen Situation der Familie angemessen.
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