Berliner Ordnungsämter planen, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der kommenden Woche stärker zu überprüfen. Dazu soll vor allem vor und in Gaststätten, Spätis oder Wettbüros kontrolliert werden.
gehören unter anderem die Aufenthaltsbestimmungen in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen oder Zutrittsbeschränkungen für Spielhallen und Wettbüros. Auch die Abgabe von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein und Sekt ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach dem geltenden Gesetz nicht erlaubt. Hierzu gehört ebenfalls das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Ziel der Aktion sei es, „regelkonformes Verhalten zu fördern und damit den Jugend- und Nichtraucherschutz für die Allgemeinheit zu erhöhen“, hieß es aus dem Ordnungsamt. Die Ergebnisse der Aktion sollen in der Woche darauf bekannt gegeben werden.
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