In einem Prozess um sogenannte Schockanrufe hat das Landgericht München II den Angeklagten zu 3 Jahren und 11 Monaten Haft verurteilt.
Der 21-Jährige hatte zum Auftakt des Prozesses am vergangenen Montag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Er soll als Teil einer Bande mit einer Telefonmasche vorwiegend ältere Menschen um mehr als 200.000 Euro betrogen haben. Der Mann ließ über seinen Anwalt mitteilen, er habe als Abholer fungiert und Beute wie Bargeld und Schmuck von den Opfern in Empfang genommen.
Die Masche der Bande war laut Anklage fast immer gleich: Als Polizei oder Staatsanwaltschaft riefen die Mitglieder im Dezember 2022 bei Opfern an und behaupteten, deren Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Nur durch Zahlung einer hohen Kaution könnten die Eltern einen Haftbefehl abwehren. Bei teils stundenlangen Telefonaten soll enormer Druck auf die Opfer aufgebaut worden sein.
In zwei Fällen übergaben diese daraufhin Gold, Schmuck und Bargeld an den Angeklagten. Die Beute gab der Angeklagte demnach an einen Komplizen. In zwei weiteren Fällen scheiterte die Aktion, als die Angerufenen misstrauisch wurden. Ein ähnlicher Prozess läuft derzeit vor dem Landgericht München I. In dem Fall muss sich 43-Jähriger verantworten, es geht um gut 50.000 Euro. Auch hier sollen sich die Mitglieder einer Bande laut Anklage als Polizisten oder Staatsanwälte ausgegeben und behauptet haben, ein naher Angehöriger habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Nun müsse Kaution bezahlt werden.
Er hatte zum Auftakt des Verfahrens bestritten, sich bewusst am kriminellen Schema einer Bande beteiligt zu haben. In seiner Aussage teilte er mit, er habe nur Aufträge befolgt und nicht gewusst, dass es sich bei seinen Vorgesetzten um Straftäter handelt. Für dieses Verfahren sind noch drei Termine bis zum 12. September angesetzt.Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren.
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