Razzia wegen Link: Landgericht nimmt Anklage gegen 'Radio Dreyeckland' nicht an RDL Pressefreiheit
, dass das Setzen von Links zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehört und Medien für verlinkte Inhalte "nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können". Darauf war bereits im Januar öffentlich hingewiesen worden, auch weil nicht nur der Radiosender, sondern Medien in ganz Deutschland auf die Seite verlinkt haben.
Für rechtswidrig erklärt wurden damit die Durchsuchungen der Geschäftsräume von Radio Dreyeckland, genauso wie die Razzien in Privaträumen von Angestellten. Begründet wurde die viel kritisierte Maßnahme mit einem Link in einem Onlineartikel. Der führte zu jenem Artikelarchiv und wurde als unzulässige Weiterverbreitung gewertet.
Die Internetplattform "linksunten.indymedia" galt Sicherheitsbehörden als einflussreichstes Medium der linksextremen Szene in Deutschland – und als Forum für gewaltbereite Autonome. Bei dem Verbotsverfahren wandten die Sicherheitsbehörden einen Kniff an: Formal handelte es sich um ein Vereinsverbot – die Betreiber wurden von den Behörden als Verein eingestuft. Dagegen reichten mehrere Personen Klage ein, die Existenz des Vereins bestritten sie aber.
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