Polizei prüft weiter Verbot von Palästina-Demonstration

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Nach dem Demonstrationsrecht sind Kundgebungen zulässig, auch wenn sie großen Teilen von Politik und Gesellschaft missfallen. Verbote sind bei Volksverhetzungen möglich. Darum könnte es bei den pro-palästinensischen Demonstrationen gehen.

Drei Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel ist noch unklar, ob am Mittwoch in Berlin eine palästinensische Unterstützer-Demonstration stattfinden wird. Es werde weiter geprüft, ob die Demonstration verboten werde, sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag. Wann das Ergebnis bekannt gegeben werde, sei noch unklar.

Angemeldet ist eine „Demo in Solidarität mit Palästina“ mit 250 angekündigten Teilnehmern am Mittwochnachmittag in Neukölln. Ähnliche Demonstrationen wurden im Frühjahr von der Polizei verboten, weil volksverhetzende und antisemitische Parolen, Gewaltausbrüche und Gewaltverherrlichung erwartet wurden. Gerichte bestätigten die Verbote.

Zuvor hatte es Ostern eine palästinensische Demonstration in Neukölln gegeben, bei der einzelne Teilnehmer antisemitische Parolen riefen, darunter laut Beobachtern auch „Tod den Juden, Tod Israel“.

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