Corona-Urlaub vor EuGH: Pauschalreisende können Geld zurückfordern
Reisende, deren Pauschalreise durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt wurde, haben möglicherweise Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, urteilt der Europäische Gerichtshof . Denn die entsprechende Pauschalreiserichtlinie sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters vor.Zwei Reisende hatten bei einem deutschen Reiseveranstalter eine zweiwöchige Pauschalreise nach Gran Canaria ab dem 13.
In Folge der Maßnahmen wurden die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt, sodass die Reisenden ihre Hotelzimmer nur zur Nahrungsaufnahme verlassen durften. Der Zugang zu Pools und Liegen wurde untersagt und das Animationsprogramm wurde eingestellt. Am 18. März wurde den beiden Reisenden mitgeteilt, dass sie sich bereithalten sollten, die Insel jederzeit zu verlassen, und am übernächsten Tag mussten sie nach Deutschland zurückkehren.
Der Reiseveranstalter verweigerte ihnen die geforderte Preisminderung mit der Begründung, er habe nicht für ein solches "allgemeines Lebensrisiko" einzustehen. Die beiden Reisenden verklagten ihn daraufhin unter anderem vor dem Landgericht München, welches den EuGH um Auslegung der Pauschalreiserichtlinie ersuchte.Mit seinem heutigen Urteil antwortet der Gerichtshof, dass ein Reisender Anspruch auf eine Minderung des Preises seiner Pauschalreise hat.
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