Anbauvereine für Cannabis können sich schon jetzt ins Vereinsregister eintragen lassen, um sich auf die geplante Legalisierung vorzubereiten. Die Vereinsziele dürfen aber nicht gegen gute Sitten .
München. Anbauvereine für Cannabis, sogenannte Cannabis Social Clubs , können sich zumindest organisatorisch schon mal auf die geplante Legalisierung der Droge vorbereiten. Ein Eintrag ins Vereinsregister ist möglich, wenn die Satzung für den Anbau ein Abwarten bis zur geplanten Legalisierung von Cannabis festschreibt, wie jetzt das Oberlandesgericht München entschied.
Dies bedeutet grünes Licht für den CSC München, sofern die anderweitigen formalen Voraussetzungen für einen Verein erfüllt sind.Satzung darf nicht gegen Gesetz verstoßenZwar dürfe der satzungsgemäße Zweck eines Vereins nicht gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies sei hier aber auch nicht der Fall, so das OLG.
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