„Nicht wegen des Geschlechts diskriminiert“: Landgericht begründet abgewiesene Klage im Prozess um nackte Brüste

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Weil sie sich oben ohne sonnte, sorgte eine Berlinerin an der Plansche für einen Polizeieinsatz. Sie klagte und berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz – erfolglos.

Sie wurde wegen ihres nackten Oberkörpers eines Wasserspielplatzes verwiesen und hat vom Land Berlin Entschädigung verlangt. Dafür sieht das Landgericht Berlin jedoch keine Grundlage. Es liege keine Diskriminierung vor, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.worden, damals nannte das Gericht jedoch noch keine Begründung.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Klägeranwältin Leonie Thum zeigte sich enttäuscht über die Begründung: „Das Gericht hat bereits das Vorliegen einer Diskriminierung verneint. Die Begründung überrascht. Wir werden das Urteil natürlich dennoch eingehend prüfen und etwa Mitte Oktober entscheiden, ob Berufung eingelegt wird“, teilte sie mit.vom Land Berlin verlangt.

Gabrielle Lebreton hatte im Juni 2021 den Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick besucht und „oben ohne“ auf einer Decke gesessen. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen - oder zu gehen.

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