Fall Schuhbeck geht vor den Bundesgerichtshof: Der Münchner Starkoch war wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I bestätigt nun, dass Schuhbeck in Revision geht.
. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Schuhbeck droht daher Gefängnis. Das Gericht hatte es als erwiesen erachtet, dass dieser etwa vier Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust hatte, wodurch dem Staat ein Schaden von 2,2 Millionen Euro entstanden war.
Für das Revisionsverfahren hat sich Schuhbeck von seinen bisherigen Verteidigern getrennt,"im allseitigen Einvernehmen", wie ein Sprecher des Starkochs mitteilte. Schuhbecks neuer Anwalt ist demzufolge Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt. Wie er die Revision begründet, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt.
"Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen", teilte Schuhbecks Sprecher mit."Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.
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