Ein 46-Jähriger steht im Verdacht, mit dem Verschwinden der damals dreijährigen Maddie McCann zu tun gehabt zu haben. Eine Anklage gibt es bereits in einem anderen Fall. Das Landgericht Braunschweig bleibt dafür zuständig.
Das Landgericht Braunschweig bleibt für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen einen 46-jährigen verdächtigen Deutschen zuständig. Der aus dem Landkreis Würzburg stammende Mann verbüßt zurzeit eine mehrjährige Haftstrafe nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vergewaltigung in Portugal im Jahr 2005.
, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwunden war. Der 46-Jährige steht im Fall Maddie unter Mordverdacht. Die Zuständigkeit in Braunschweig ergebe sich daraus, dass der Angeschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig gehabt habe, schrieb die Staatsanwaltschaft zu ihrer Anklage im Oktober 2022. Der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten sei aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig zu sehen, teilte das OLG nun zur Begründung mit.
Damit ist es wahrscheinlich, dass Christian B. sich bei einem ersten Prozess vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss. Ob möglicherweise auch der Fall "Maddie" dort verhandelt wird, ist noch unklar. Eine Anklage in diesem Fall gibt es bisher aber noch nicht. Trotz jahrelanger internationaler Ermittlungen und Fahndungen fehlt von Maddie bis heute jede Spur.
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