Beihilfe zum Mord: KZ-Sekretärin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Zwischen Juni 1943 und April 1945 soll die heute 97-jährige Irmgard F als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers gearbeitet haben. Damit habe sie den dort Verantwortlichen bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Das Landgericht Itzehoe hat die ehemalige Sekretärin nun wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10 500 Fällen zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Der vom Gericht beauftragte historische Gutachter war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass die Angeklagte von den Morden an Inhaftierten hätte wissen müssen. Die Kommandantur sei die Drehscheibe für alle Befehle im Lager gewesen. Außerdem habe Irmgard F. freiwillig dort gearbeitet. Es sei ihr möglich gewesen jederzeit zu kündigen.Weil die Angeklagte zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt gewesen war, fand der Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts statt.
Der Prozess zog sich seit September 2021. Insgesamt hat das Gericht in dieser Zeit acht der zeitweise 31 Nebenkläger angehört, meist über Videoübertragungen in die USA, Israel oder Polen. Die Angeklagte wollte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in Quickborn und wurde Stunden später von der Polizei in Hamburg verhaftet.
Es könnte der letzte Prozess zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland gewesen sein. Bei den Staatsanwaltschaften sind noch fünf weitere Ermittlungsverfahren anhängig. Es ist aber noch unklar, ob diese vor Gericht kommen.
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