Krankenkasse muss teures Medikament für todkranken Dreijährigen nicht zahlen

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Eine Krankenkasse muss ein Medikament für den todkranken Matteo aus dem Raum Osnabrück nicht zahlen. Die Beschwerde der Eltern vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolglos. Ihr Anwalt spricht von einem 'Todesstoß'.

Die Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochvormittag mit. Der Antrag sei somit gegenstandslos. Damit hat der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen weiter Bestand. Das hatte entschieden, dass Matteos Krankenkasse, die AOK Niedersachsen, die Kosten für ein Medikament nicht tragen muss.

Von einem"Todesstoß für jeden mit einer seltenen Erkrankung" spricht dagegen der Anwalt von Matteos Familie. Er frage sich, was bleibe, wenn das Gericht die Erfahrungsberichte von Ärzten und Eltern nicht anerkennt. Weil Tay-Sachs so selten ist, sei eine wissenschaftliche Studie nicht möglich. Matteos Mutter sagte dem NDR Niedersachsen, sie fühle sich nach dem Beschluss sehr hilflos.

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