Nach dem Eingang von Verfassungsbeschwerden gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist das weitere Verfahren noch offen. Das Bundesverfassungsgericht habe mit der Bearbeitung begonnen, sagte ein Sprecher am Dienstag in Karlsruhe. Noch sei nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Das Bundesverfassungsgericht halte die Anträge für eilbedürftig, fügte er auf Nachfrage hinzu.
In der Vorwoche war beim Gericht eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen, hinter der 43 Berlinerinnen und Berliner stehen, darunter Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene aus mehreren Parteien sowie Menschen ohne politisches Mandat.
Nach Angaben eines Beteiligten hinterfragen die Kläger unter anderem, warum der Berliner Verfassungsgerichtshof eine komplette Wahlwiederholung anordnete, obwohl nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert seien.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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