Die romantischen Komödien „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ spülten Millionen Euro in die Kinokassen. Daran will die Drehbuchautorin mehr als bisher teilhaben.
Das Landgericht gab Decker 2020 Recht mit der Begründung, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs beider Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob sie Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.Im zweiten Schritt folgte dann die Klage auf Beteiligung an den ungewöhnlich hohen Einnahmen.
Decker stehen daher möglicherweise nur Beteiligungen an den Gewinnen aus späteren Verwertungen im Internet ab 2015 zu und nicht aus den ursprünglichen Kinoeinnahmen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nannte das Gericht im Juli eine Höhe von vier Prozent dieser Einnahmen, auf die Decker Anspruch haben könnte. Genannt wurde demnach auch eine konkrete Summe im unteren sechsstelligen Bereich um die es dann ginge.
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