Ein Urteil des Verfassungsgerichtes setzt die Regierung unter Zugzwang: Ab August muss der Pflegebeitrag nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig: Eltern mit mehreren Kindern müssen ab Sommer weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen als Familien mit „nur“ einem Kind. Wie die Ampelparteien dieses Urteil aus dem Mai vergangenen Jahres umsetzen wollen, ist allerdings noch vollkommen offen – sehr zum Ärger der Pflegekassen.
Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden.Nur wie? Das federführende Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach will sich zum Stand der Dinge noch nicht äußern. „Alles in Arbeit“, beteuert ein Sprecher lediglich. Maßnahmen für eine Neuregelung würden aktuell innerhalb der Koalition diskutiert, betont die FDP-Expertin Nicole Westig auf Anfrage.
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