Kein Kavaliersdelikt: Justiz und Polizei üben Kritik an Vorschlag zur Lockerung des Unfallflucht-Paragrafen

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Die Gewerkschaft der Polizei hält nichts davon, die Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit herunterzustufen. Die Auswirkungen für Geschädigte könnten gravierend sein.

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Die Auswirkungen für Geschädigte könnten gravierend sein - „gerade für Autobesitzer ohne Vollkaskoversicherung“. Den „Westfälischen Nachrichten“ sagte Mertens, eine Neuregelung würde Staatsanwaltschaften entlasten, aber „Bußgeldstellen belasten, weil sie Ordnungswidrigkeiten bearbeiten“. Die Überlegungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann stoßen auch bei Vertretern der Justiz auf Skepsis. „Aus Sicht der Justizpraxis besteht kein Anlass, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds , Sven Rebehn, der „Augsburger Allgemeinen“.

„Die Strafvorschrift hat sich bewährt und gibt den Gerichten ausreichend Spielräume, um Rechtsverstöße jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen“, betonte Rebehn.Buschmann will das Strafgesetzbuch ausmisten.

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