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Berlin: Die Bundesregierung will außerdem jetzt am Mittag den Entwurf für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschieden. Es soll das bisherige Transsexuellengesetz ablösen und die Änderung von Name oder Geschlechtseintrag vereinfachen. Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Menschen entfällt damit die Pflicht, einem Gericht zunächst zwei psychologische Gutachten vorzulegen.
Stattdessen werden die Änderungen beim Standesamt drei Monate nach der Erklärung wirksam. Bundesjustizminister Buschmann sagte dazu im Morgenmagazin von ARD und ZDF, es gehe darum, dass Betroffene im Verhältnis Bürger zu Staat ihre Identität leben können. Union und AfD hatten den Gesetzentwurf bereits deutlich kritisiert.
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