Heizungsgesetz: Was die Entscheidung des Gerichts bedeutet Heizungsgesetz BVerG
Das Gericht hat sich in der Abwägung für den Stopp entschieden und hat das vor allem so begründet: Der Schaden für das Parlament sei überschaubar. Denn: Das GEG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es bliebe also noch genügend Zeit, es rechtzeitig durch den Bundestag zu bringen, etwa durch eine Sondersitzung in der Sommerpause.
Der Abgeordnete Thomas Heilmann hatte beantragt, dass die Abgeordneten mindestens 14 Tage Zeit bekommen, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Dem ist das Bundesverfassungsgericht nicht gefolgt. Eine Sondersitzung hätte also theoretisch schon für die nächste Woche angesetzt werden können. Inzwischen haben sich die Ampelfraktionen jedoch dagegen entschieden. Das Gesetz soll erst nach der Sommerpause im Bundestag abschließend beraten werden.
Dass der vorläufige Stopp innerhalb des Gerichts durchaus kontrovers diskutiert wurde, sieht man daran, dass die Entscheidung im Zweiten Senat mit fünf zu zwei Stimmen ergangen ist.Sowohl die politische als auch die juristische Auseinandersetzung wird weitergehen. Mit der Mehrheit der Ampelkoalition kann das Gesetz - mit einer Verlängerung des Verfahrens - weiterhin in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
In Karlsruhe steht dann irgendwann noch die abschließende Entscheidung an. Erst da wird dann endgültig entschieden, ob die Rechte der Bundestagsabgeordneten hier durch das hohe Tempo im Gesetzgebungsverfahren verletzt worden wären. Die Entscheidung könnte dann vor allem für künftige Gesetzgebungsverfahren Mindestanforderungen für die Beteiligung der Abgeordneten festlegen.
Wenn das Gebäudeenergiegesetz einmal beschlossen ist, sind weitere Klagen dagegen möglich. Dann würde sich das Bundesverfassungsgericht auch mit den inhaltlichen Fragen zum Gesetz beschäftigen.
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