Viele Mieter haben vor Jahresende unerfreuliche Post von ihrem Vermieter erhalten: Die Heizkosten-Vorauszahlungen für 2023 haben sich verdoppelt oder verdreifacht. Für sie stellt sich die Frage, ob und wie die staatlichen Preisbremsen sie entlasten können.
Auch für Mieter wird das Heizen im kommenden Jahr deutlich teurer – im Durchschnitt verdoppeln sich die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr. Um noch deutlich höhere Kostensteigerungen abzuwenden, hat die Bundesregierung die staatliche Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen, die ab 1. März wirken soll. Auch für die Monate Januar und Februar soll es dann rückwirkend Entlastungen geben.
Vermieter müssen die Entlastungen an Mieter weitergeben. Sie sind auch verpflichtet, im Frühjahr die Vorauszahlungen an die Preisbremsen gegebenenfalls anzupassen – in vielen Fällen ist es also möglich, dass sich die Vorauszahlungen unterjährig wieder etwas reduzieren. „Wenn der Vermieter die turnusmäßige Jahresabrechnung für dieses Jahr bis zum 1. April 2023 fertigstellt, kann die Anpassung der monatlichen Betriebskosten-Vorauszahlung gemeinsam mit der Jahresabrechnung erfolgen. Spätestens dann muss die Betriebskosten-Vorauszahlung an die tatsächlichen Heizkosten angepasst sein“, sagte Zanda Martens, Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestags.
„Wenn die ab März 2023 geltende Preisbremse in Kraft tritt, muss der Vermieter Entlastungen an die Mieter weitergeben, und zwar im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. In bestimmten Konstellationen müssen Vermieter zudem die festgelegte Betriebskosten-Vorauszahlung senken. Dies gilt insbesondere, wenn seit dem 1. Januar 2022 eine Erhöhung stattgefunden hat.
Diese muss dann nach Inkrafttreten der Preisbremse durch Vermieter entweder separat oder, wenn bis zum 1. Mai 2023 die Jahresabrechnung erfolgt, mit dieser wieder auf die dann geltenden Preise reduziert werden. Für Verwaltungen von Eigentümergemeinschaften gilt dasselbe im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern“, sagte auch André Juffern, Geschäftsführer des Mieterbunds Nordrhein-Westfalen.
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