Während einer Klassenfahrt nach Hamburg besuchen bayerische Schüler eine Lasertag-Arena auf St. Pauli. Ein Barkeeper öffnet heimlich Schließfächer und
stiehlt den Jugendlichen mehrere hundert Euro. Doch beim Prozess am Dienstag lässt der Richter Milde walten – auch, weil der Prozess von einer „Pressemeute“ begleitet worden sei.
Wegen des Diebstahls von Geld aus Besucherschließfächern hat das Amtsgericht Hamburg den Barkeeper zu einer Geldstrafe mit Bewährung verurteilt. Einen zweiten Anklagepunkt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung stellte das Gericht am Dienstag ein. Bei diesem Vorwurf war es um die angebliche zwangsweise Verabreichung von Wodka an mehrere Schülerinnen aus Bayern gegangen.
Vor der Urteilsverkündigung hatten sich die Prozessbeteiligten auf einen Strafrahmen verständigt. Der 46 Jahre alte Angeklagte räumte daraufhin über seinen Verteidiger ein, mehrere Schülerinnen und eine Lehrerin aus Weiden in der Oberpfalz in der Veranstaltungsstätte bestohlen zu haben.Die zehnte Klasse einer Mädchenrealschule hatte die Arena auf St. Pauli am 28. September 2021 besucht, um ein Mannschaftsspiel mit Laser-Markiergeräten zu spielen.
Der wegen Diebstahls mehrfach vorbestrafte Barkeeper stand unter Bewährung. Sollte das Urteil – juristisch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt – rechtskräftig werden, muss sich der Angeklagte weitere zwei Jahre bewähren. Bei einer neuen Straftat droht ihm eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ob die Bewährungszeit aus der früheren Verurteilung verlängert wird, ist nach Angaben des Verteidigers noch offen.
Durch die Anklage sei jedoch der Eindruck entstanden: „Erst füllt er sie ab und dann beklaut er sie noch.“ Tatsächlich würden die Bilder fröhliche junge Mädels zeigen, die die Gunst der Stunde genutzt hätten, um Alkohol zu trinken. Auf der Rückfahrt hätten die Schülerinnen im Bus Strafarbeiten schreiben müssen.
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