Glasfaser und Förderung: Bundesnetzagentur verordnet erstmals offenen Netzzugang Breitbandausbau Glasfaser
Nach dem geltenden Rechtsrahmen müssen Netzbetreiber, die für den Breitbandausbau staatliche Fördermittel genutzt haben, grundsätzlich alle Arten von aktiven und passiven Zugangsprodukten für Wettbewerber rechtzeitig bereithalten. Dies hat die Bundesnetzagentur in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 21. November betont.
Die gesamte passive physische Netzinfrastruktur mietet die Antragstellerin von der Firma Breitband Nordhessen an, die wiederum die Netcom mit der Errichtung und dem Betrieb der aktiven Netzkomponenten ihrer Dark-Fiber-Leitungen beauftragt hat. In einem unbeschalteten Lichtwellenleiter ist zunächst kein optisches Signal vorhanden. Um Daten darüber übertragen zu können, muss der Partner die benötigten übertragungstechnischen Komponenten erst installieren.
Zudem beteuerte die Antragsgegnerin, nur ein sehr kleiner Teil der Finanzierung der Infrastruktur entfalle auf Zuschüsse, die als tatsächliche Förderung in den Netzen verblieben. Faktisch komme das meiste Geld von der Breitband Nordhessen und ihren Gesellschaftern.
Bis zum 16. Januar hat die Antragsgegnerin nun Zeit, Goetel einen "tatsächlichen Zugang zu unbeschalteten Glasfaserpaaren" in den umstrittenen Gegenden nebst einem zugehörigen Angebot zu unterbreiten. Andernfalls droht ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.
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