Die Münchner Staatsanwaltschaft hat überprüft, ob sich hochrangige Kleriker im Umgang mit Missbrauchsfällen strafbar gemacht haben. Papst BenediktXVI galt zeitweise als Beschuldigter. Kirche
– sowie der frühere Generalvikar Gerhard Gruber als Beschuldigte geführt wurden. Und man weiß: Alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, unter anderem wegen Verjährung. Bei Marx, Lorenz Wolf, einst Leiter des Kirchengerichts, und Peter Beer, einst Generalvikar, wurden keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden.
Der damalige Papst Benedikt XVI. und der damalige Münchner Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter im Jahr 2006.WSW stellte im Januar 2022 ein Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising vor. Demnach gab es von 1945 bis 2019 mindestens. Im August 2021 hatten die Gutachter der Staatsanwaltschaft Fälle zur Prüfung anonymisiert übergeben, die „noch lebende kirchliche Leitungsverantwortliche betreffen“.
Nach einer Sichtung blieben 45 „Vorgänge“ übrig. Die Staatsanwaltschaft sah sie sich insbesondere darauf hin an, „ob ein kirchlicher Verantwortungsträger durch eine Personalentscheidung Beihilfe zu einer später begangenen, noch nicht verjährten Missbrauchstat eines Priesters geleistet haben könnte“. Für lediglich sechs im Gutachten aufgeführte Fälle bejahte die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht.
Etwa bei „Fall 26“. Bei dem fand sie Anhaltspunkte für mindestens zwei noch nicht verjährte Haupttaten. „Fall 26“ nimmt im WSW-Gutachten sechs Seiten ein. Es geht um einen mittlerweile verstorbenen Priester, der 1962 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Später war er Krankenhausseelsorger in Rosenheim. 2002 wurde ihm eine „zu intensive Nähebeziehung“ zu Ministranten vorgeworfen.
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