In diesem Jahr werden wieder Schöffen gewählt. Gesucht sind Bürger, die als ehrenamtliche Richter fungieren. Nun rufen extremistische Gruppierungen ihre Anhänger vereinzelt dazu auf, sich für das Amt zu bewerben. Schaut der Staat genügend hin?
Es sind nur noch wenige Minuten bis zum Verhandlungsbeginn. Marion Tischler breitet ihre Unterlagen auf dem Tisch vor sich aus: das Strafgesetzbuch, dicke Aktenstapel. Sie ist Vorsitzende Richterin am Landgericht München II. Das Verfahren ist mitten in der Beweisaufnahme. Zwei Brüder sind angeklagt. Es geht um Drogenhandel. "Es ist einer jener Fälle", sagt Marion Tischler zu, "bei dem man sagt: mach dich frei von allen Vorurteilen.
Es ist kein neues Phänomen, dass extreme oder extremistische Gruppierungen ihre Anhänger zur Bewerbung aufrufen. Schon 2018 haben das etwa Pegida oder die NPD getan. Der Bundesverfassungsschutz schreibt auf Anfrage des BR-Politikmagazins Kontrovers, dass sich die Lage im Vergleich zu 2018 nicht wesentlich verändert habe. Es handele sich um "einzelne Aufrufe".
Ich bin oder war kein Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen. Zunächst stellen die Gemeinden Vorschlagslisten auf. "Hier kennen sie ja ihre Leute und sehen, wenn sich jemand Ungeeignetes bewirbt", sagen mehrere Justizmitarbeiter zu BR-Kontrovers. Allerdings: In größeren Gemeinden oder Städten dürfte nicht jeder jeden kennen. Hinzu kommt: Mindestens doppelt so viele Bewerber wie Posten müssen auf der Liste stehen. Und in den vergangenen Jahren hatten Kommunen immer wieder Probleme, die Listen zu füllen.
2019 fiel ein Hilfsschöffe am Landgericht Regensburg auf. Er hatte sich auf Facebook geäußert. Hitlers Holocaust sei ein "Klacks" gewesen. Und dann schrieb er noch: "Zyklon B, Tabun, Sarin E605, Co2, Atemluft – GAS works." Die Gase wurden zum Teil während des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern eingesetzt, um Juden zu ermorden.
Zudem versuchen einige Bundesländer in Eigenregie vorzubeugen. In Bremen sollen alle Bewerber nun beispielsweise mit einfacher Recherche kontrolliert werden. Gibt es dann Anlass für Bedenken, soll der Verfassungsschutz den Bewerber durchleuchten. Niedersachsen wollte ähnlich vorgehen. Dort sollten Bewerben zustimmen, gegebenenfalls vom Verfassungsschutz überprüft zu werden.
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