Lübeck - Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus
Im Schutze der Dunkelheit stellt sich ein Mann an den Ostseestrand und pinkelt ins Wasser - stellt dies eine Ordnungswidrigkeit und Belästigung der Allgemeinheit dar? Ein Gericht hat entschieden.stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus dem Sommer 2022.
Vor Gericht kam der Fall, weil der Mann sich weigerte, das vom Amt verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen - wegen "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung". Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil berichtet.allerdings nicht zu erkennen. Der Mann sei im Schutze der Dunkelheit allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt.
Dann wird es in der Begründung fast poetisch: "Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee."
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