Richterin entscheidet am Montag, dass sich der Fall eines Aktivisten nicht für diese Sonderform der Rechtssprechung eignet. Was geschah.
Am Dienstag kam es in Berlin nicht zum ersten Einsatz eines beschleunigten Verfahrens gegen einen Klimaaktivisten der Letzten Generation. ,Richterin entscheidet am Dienstag, dass sich der Fall eines Aktivisten nicht für diese Sonderform des Prozesses eignet. Die Begründung.Ganz kurz glitt dem Angeklagten Julian L. doch noch ein Lächeln über das ansonsten stoische Gesicht, als Richterin Lola Petersen ihre Entscheidung verkündete.
den Einsatz so genannter beschleunigter Verfahren bei Straftaten von Aktivisten der „Letzten Generation“ erstmals anzuwendenDiese Verfahrensart ermöglicht unter anderem vereinfachte Regelungen für die Beweisaufnahme und war zuletzt vehement etwa vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner gefordert worden, um die JustizbehördenDer Prozess gegen L.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass das Verfahren gegen L. eingestellt wird. Vielmehr läuft die Anklage der Staatsanwaltschaft nun in einem normalen Regelverfahren weiter.
In der Regel muss es sich aber um einen einfachen Sachverhalt mit einfacher Beweislage – zum Beispiel einem Geständnis – handeln. Die zu verhängende Strafe darf zudem nicht höher als ein Jahr sein. Das Amtsgericht Tiergarten muss in jedem Einzelfall prüfen, ob das jeweilige Verfahren auch tatsächlich in der Praxis angewandt werden kann – wie am Dienstag geschehen. Durch die Staatsanwaltschaft sind dabei bereits 25 Anträge auf beschleunigte Verfahren gegen
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